Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf
Allgemeine Verkaufs-, Reparatur- und Servicebedingungen («AGB») der all4sps AG Stand September 2019
1. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
1.1 Für alle Geschäfte zwischen der all4sps AG («AL4SPS») und Kunden von AL4SPS («Kunden») gelten diese AGB, sofern der Kunde Unternehmer ist gemäss OR.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder vergleichbare allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter finden nur dann Anwendung, wenn all4sps AG ihrer Anwendung ausdrücklich zustimmt.
2. Kauf
Mit dem Kauf der angebotenen Vertragsprodukte auf Ebay und in unserem Webshop akzeptieren Sie unsere AGB und nachfolgende Richtlinien. Sie erhalten automatisch nach dem Kauf an Ihre bei eBay hinterlegte E-Mail-Adresse eine E-Mail von uns. In dieser E-Mail werden Sie gebeten, Ihre Kontaktdaten anzupassen (Link, um Ihre Kontaktdaten anzupassen), sowie über den Versandund Zollprozess informiert. Sollten diese zwingend benötigten Daten nicht spätestens 5 Stunden nach dem Kauf aktualisiert sein, wird der Artikel an die bei eBay hinterlegte Adresse versendet. Danach lehnen wir jeglichen Support gemäss unseren AGB ab, z B. Zustellprobleme, Rücknahme bei Zollproblemen, Weigerung der Zahlung von gesetzlicher MWST, Rechnungsänderungen usw. Der Versand erfolgt grundsätzlich immer am gleichen Tag, wenn wir die Daten bis 14:00 MEZ erhalten haben.Sobald die Daten aktualisiert und der Artikel bezahlt wurde, erhalten Sie unsere Auftragsbestätigung inkl. AGB und Rückgaberichtlinien. Es gelten ausschliesslich die AGB und Rückgaberichtlinien der all4sps AG.
3. Preisliste / Angebot / Vertragsschluss / Angaben / Aufrechnung
3.1 Bestellt der Kunde Waren, Werkoder Dienstleistungen («Produkte») oder übersendet er Waren zur Reparatur und/oder Wartung an all4sps AG (jeweils ein «Angebot»), ist der Kunde drei Wochen an dieses Angebot gebunden. Sofern ALL4SPS GmbH das Angebot nicht vorher annimmt (Vornahme der Reparatur, Austausch der Ware, Übersendung einer neuen Ware), kommt der Vertrag nach Ablauf von drei Wochen entsprechend des Angebots des Kunden zustande.
3.2 Gibt der Kunde über den Online- Katalog oder vom Onlineshop von all4sps AG ein Angebot ab, gilt dieses durch Übersendung der Bestätigung des betreffenden Angebots/ Auftrags per E-Mail als von all4sps AG als angenommen.
3.3 Angaben in Print- oder Digitalmedien, stellen kein Angebot seitens all4sps AG dar.
3.4 Alle zwischen all4sps AG und dem Kunden vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro, (ausser Schweiz und Lichtenstein wird nur in CHF verrechnet) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zzgl. der Kosten für Verpackung, Versand, Zöllen, Transportversicherung, Gebühren und sonstigen Abgaben, sofern solche anfallen.
3.5 Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von all4sps AG anerkannt werden.
4. Preise
Die Preise verstehen sich exklusive CH Mehrwertsteuer.
5. Einhaltung von Exportkontrollbestimmungen
5.1 Der Kunde hat bei Weitergabe der Lieferungen von all4sps AG (Hardware und/oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von all4sps AG erbrachten Dienstleistungen (einschliesslich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall sind bei Weitergabe der Lieferungen an Dritte die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Schweiz Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika zu beachten. Sofern zur Durchführung von Exportkontrollprüfungen durch Behörden oder durch all4sps AG erforderlich, werden Sie all4sps AG nach entsprechender Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der Lieferungen von all4sps AG sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen. Der Kunde stellt all4sps AG von allen Ansprüchen, die von Behörden oder sonstigen Dritten gegenüber ALL4SPS wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller ALL4SPS in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen.
5.2 Fake Käufer. all4sps AG hat eine Null-Toleranz-Strategie gegenüber Fake-Käufern und Käufern, die das Rückgaberecht missbrauchen. Jeder Käufer wird sofort dauerhaft bei Ebay und in unserem System gesperrt.
6. Vorarbeiten; Ablehnungsrecht
6.1 Wenn all4sps AG die vom Kunden übersandter Ware feststellt, dass dieser nicht reparaturfähig ist, ist der Kunde verpflichtet, all4sps AG die Untersuchung der Ware zu vergüten.
6.2 Wenn der Kunde Ware an all4sps AG übersendet und (i) all4sps AG das Angebot ablehnt, (ii) kein Angebot vorliegt oder (iii) die Ware nicht reparaturfähig ist, wird all4sps AG dies dem Kunden mitteilen. Sofern der Kunde all4sps AG nicht innerhalb von acht (8) Tagen zur Rücksendung der Ware schriftlich auffordert, ist all4sps AG berechtigt, die Ware zu entsorgen.
6.3 Sofern die übersandte Ware reparaturfähig ist, erhält der Kunde ein Angebot. Für den Fall, dass der Kunde das Reparaturangebot ablehnt, ist er verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Überprüfungskosten an all4sps AG zu bezahlen. Überprüfungskosten entstehen unmittelbar mit einsenden der Ware, unabhängig davon, ob ein etwaiges Angebot angenommen oder abgelehnt wird.
7. Lieferung; Gefahrenübergang; Austauschlieferung
7.1 Die Lieferung der Ware erfolgt zum vereinbarten Liefertermin («Liefertermin »). Teillieferungen sind grundsätzlich zulässig, sofern sie einer Vertragspartei nicht unzumutbar sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die ausserhalb der Willens- und Einflussnahme von all4sps AG liegen sowie in Fällen höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmassnahmen. Wird die Vertragserfüllung dadurch ganz oder teilweise unmöglich, so entfallen die Vertragsund Lieferpflichten. Der Käufer wird in diesem Fall umgehend in Kenntnis gesetzt. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen sind. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, ist all4sps AG berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwaig entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.
7.2 Sofern all4sps AG dem Kunden Ware zum Austausch gegen defekte Ware liefert, ist der Kunde verpflichtet, die defekte Ware innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware auf eigene Kosten an all4sps AG zu übersenden (Übereignung). Sofern (i) der Kunde diese Frist nicht einhält oder (ii) die defekte Ware irreparabel ist, ist der Kunde verpflichtet, all4sps AG den Neupreis/Ersatzteilpreis der von all4sps AG gelieferten Ware zu vergüten.
7.3 Sofern der Kunde nicht benötigte Baugruppen an all4sps AG retourniert, hat er die hierfür anfallenden Transportkosten selbst zu tragen. Nicht benötigte Waren sind innerhalb von acht (8) Tagen nach Erhalt der Waren an all4sps AG zurückzusenden, andernfalls ist eine Retour ausgeschlossen. Im Rahmen der Gewährleistungsinanspruchnahme hat der Kunde die anfallenden Einsendeund Rücksendekosten zu tragen. Im Gewährleistungsfall trägt all4sps AG die Kosten einer Lieferung zum Kunden (ausser Express Kosten). Der Kunde trägt die Kosten des Transportes zur all4sps AG (Rücklieferkosten). Es ist keine Beauftragung einer Spedition durch all4sps AG für den Rücktransport möglich.
8. Versandarten
FedEx Standard oder Priority
Versand mit Kunden FedEx Account (FedEx Importnummer mitteilen)
Die Schweizer Post (Nur Schweiz)
FedEx Domestic Swiss Pack (Nur Schweiz)
8.1 Versand International «Incoterms CPT 2010». ALL4SPS GmbH benutzt lediglich «Incoterms CPT 2010». Lieferort ist immer: ALL4SPS GmbH, Friedberg 234, 9427 Wolfhalden, Schweiz. «Incoterms CPT» verpflichtet den Verkäufer ALL4SPS GmbH, falls zutreffend, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Jedoch hat der Verkäufer ALL4SPS GmbH keine Verpflichtung, die Ware zur Einfuhr freizumachen, Einfuhrzölle zu zahlen oder Einfuhrzollformalitäten zu erledigen.
8.2 CPT- Frachtfrei (.. benannter Bestimmungsort). Incoterms «Carriage Paid To»/»Frachtfrei» bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einen vereinbarten Ort liefert. Zusätzlich hat der Verkäufer den Beförderungsvertrag abzuschliessen und die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zu zahlen.
9. Zollgebühren / Steuern / Zollabfertigung / Incoterms
In den Zollformularen für Pakete, die in Länder ausserhalb der Schweiz verschickt werden, wird der Wert der in der Lieferung enthaltenen Artikel nach Produkttyp aufgeführt. Wir behalten uns vor, dem Zoll zur Vereinfachung des Verfahrens für unsere Kunden oder aus gesetzlicher Verpflichtung solche Angaben zu machen. Der Zoll kann Pakete zur Kontrolle öffnen, wir haben darauf keinen Einfluss. Zoll- oder Einfuhrgebühren werden erhoben, sobald das Paket Ihr Land erreicht hat. Gebühren für die Zollfreigabe gehen zu Ihren Lasten. Zusätzliche Gebühren für die Zollabfertigung müssen vom Empfänger getragen werden; wir haben keinen Einfluss auf diese Gebühren und können ihre Höhe nicht vorhersagen. Die Zollbestimmungen variieren von Land zu Land beträchtlich. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Zollbehörden vor Ort. Alle anfallenden Einfuhrgebühren in Ihr Land müssen von Ihnen übernommen werden. «Incoterms CPT 2010» Anmerkung: Die Zollbehörden einiger Länder verlangen vom Importeur einer Ware einen speziellen Identifikationsnachweis, bevor eine Sendung freigegeben wird. Als Importeur der Ware können Sie oder der Empfänger der Sendung zur Angabe einer Identifikationsnummer, z.B. EORI Nummer, nationale Identifikationsnummer, CPF oder Steuernummer, aufgefordert werden. ALL4SPS GmbH deklariert immer den korrekten Warenwert. Anfragen zur Manipulation von Warenwerten sind illegal gemäss Internationalem Handelsrecht, AGB Ebay & ALL4SPS GmbH. Je nach Ermessen des Falles behalten wir uns vor, eine Anzeige bei Ihrer Zollbehörde einzureichen.
10. Produktspezifische Lieferbeschränkungen
Die Vertragserfüllung seitens ALL4SPS steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften des Aussenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen. Vom Versand generell ausgeschlossen sind derzeit: Afghanistan, Belarus, Guinea, Guinea-Bissau, Irak, Iran, Israel, Jemen, Kuba, Libanon, Libyen, Nordkorea, Republik Mali, Republik Südsudan, Russische Föderation, Somalia, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Venezuela, Weissrussland. Diese Güter sind durch die U.S. Behörden kontrolliert (wenn sie mit «ECCN» ungleich «N» gekennzeichnet sind) und dürfen nur in das angegebene Land des Endverwenders geliefert und nur durch diesen verwendet werden. Ohne eine Genehmigung der U.S. Behörden oder eine sonstige Genehmigung gemäss den U.S. Rechtsvorschriften dürfen die Güter nicht in andere Länder oder an andere Personen, ausser dem angegebenen Endverwender, verkauft, transferiert oder auf sonstige Weise weitergegeben werden, weder in ihrer ursprünglichen Form noch nach weiterer Verarbeitung in sonstige Güter. Die mit «AL» ungleich «N» gekennzeichneten Güter unterliegen der europäischen/ nationalen Ausfuhr-genehmigungspflicht. Für Güter ohne Kennzeichen, mit Kennzeichen «AL:N» /»ECCN:N» oder «AL:9X9999»/»ECCN: 9X9999» kann sich eine Genehmigungspflicht aufgrund des Verwendungszwecks oder des Endverbleibs ergeben.
11. Transportversicherung Eine Transportversicherung muss nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Kunden angefragt werden. Wenn eine Transportversicherung gewünscht wird, senden wir Ihnen deren Preis in einer angepassten Auftragsbestätigung. Ansonsten gilt «Incoterms CPT 2010» sobald die Ware/das Paket den Lieferort verlassen hat (Übergabe Paket an FedEx) geht der das Transportrisiko vollumfänglich auf den Käufer über. ALL4SPS GmbH haftet ab dann nicht mehr für entstandene Transportschäden und/oder verlorene Pakete.
12. Selbstabholung Sie können natürlich jeden gekauften Artikel bei uns abholen. Bitte beachten Sie hier, dass wir begrenzte Zeiten für Selbstabholer haben. Eine vorherige Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail ist zwingend erforderlich. Während den Öffnungszeiten fallen keine Abholgebühren an. Abholer ausserhalb der Schweiz müssen die komplette Verzollung selbst organisieren. ALL4SPS GmbH stellt lediglich 3 Stk. Handelsrechnungen zur Verfügung bei der die Schweizer MWST ausgewiesen ist. Wenn der Käufer uns die Original-Ausfuhrbestätigung des Zolls zukommen lässt, werden wir die verrechnete MWST zurückerstatten.
13. Lieferzeit Lieferzeiten in Ihr Land können Sie direkt auf der Webseite von FedEx anfragen.
14. Backup-Datensicherung Parameter; Einstellungen; Standardeinstellung;
14.1 ALL4SPS GmbH setzt an den Kunden gesendete Ware vor Prüfung auf deren jeweilige Standardeinstellung zurück oder wird zum Test ein Demoprogramm installieren. Erhält der Kunde die Ware zurück, sind die vom Kunden an der Ware vorgenommenen Einstellungen/Parametersätze nicht mehr vorhanden.
14.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware insbesondere ihre Einstellungen und Parameter sowie bei kundenspezifisch erneut eingespielten Daten, diese auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, das diese für den vom Kunden beabsichtigten Gebrauch korrekt eingestellt sind. Unterlässt der Kunde diese Verpflichtung, liegt ein Fall von Ziffer 18.9 vor.
14.3 Verlangt der Kunde eine Datensicherung (Backup) sowie deren Wiederherstellung in Form des Wiedereinspielens der gesicherten Daten (Restore), ist die Dienstleistung der Datensicherung kostenpflichtig. ALL4SPS GmbH übernimmt keine Gewähr für diesen gesicherten Datensatz des Kunden und keine Haftung für Schäden, die nach Wiederherstellung der Daten am Eigentum des Kunden entstehen.
15. Fälligkeit; Zahlungsbedingungen; Preiserhöhung; Aufrechnung
15.1 Die Vergütung von ALL4SPS GmbH ist mit Zugang der entsprechenden Rechnung beim Kunden innerhalb von 14 Tagen rein netto zur Zahlung fällig. Dies gilt nicht bei Vorliegen abweichender individueller Zahlungsvereinbarungen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist ALL4SPS GmbH berechtigt, 9 % Zinsen über dem Basiszinssatz per anno zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
15.2 Sofern der Kunde im Voraus an ALL4SPS GmbH zu leisten verpflichtet ist, gerät ALL4SPS GmbH mit seiner Leistung solange nicht in Verzug, wie der Kunde nicht leistet.
15.3 Zahlungen gelten ab dem Tag als geleistet, an dem (i) ALL4SPS GmbH den Kaufpreis tatsächlich im vollen Umfang gemäss Rechnung erhält oder (ii) der Kaufpreis, auf dem von ALL4SPS GmbH auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto eingeht.
15.4 Für den Fall, dass für die Lieferung einer Ware im Kaufvertrag eine Lieferzeit von mehr als vier Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages oder Auftragsbestätigung vereinbart ist, ist ALL4SPS GmbH berechtigt, den Preis der nach vier Monaten noch nicht an den Kunden gelieferten Ware entsprechend eines Betrags zu ändern, der den bei ALL4SPS GmbH tatsächlich anfallenden Mehr- oder Minderkosten aufgrund tariflicher Änderungen und/ oder Materialpreisänderungen für die jeweilige Ware entspricht. Sofern hieraus eine Preiserhöhung um mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Preises für die Ware resultiert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet dessen, wird ALL4SPS GmbH dem Kunden eine solche Preiserhöhung vorher mitteilen.
16. Zahlungsfähigkeit; Zahlungsverweigerung
16.1 Stellt sich nach Abschluss des Vertrags mit dem Kunden heraus, dass (i) der Kunde keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bieten kann, oder (ii) die Erfüllung des Vertrags durch den Kunden gefährdet ist, ist ALL4SPS GmbH berechtigt, die Lieferung der Ware zu verweigern bis der Kunde die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat.
16.2 Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von ALL4SPS GmbH darauf gerichteten angemessenen Frist, ist ALL4SPS GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
17. Pauschalierter Schadensersatz Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug oder verweigert er seine Leistung ernsthaft und endgültig, ist er verpflichtet, 35% des Preises als Schadensersatz an ALL4SPS GmbH zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist. ALL4SPS GmbH hat das Recht einen höheren und/oder weiteren Schaden nachzuweisen.
18. Diagnosemassnahmen; Abnahme; Gewährleistung; Verjährung
18.1 Im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung ist ALL4SPS GmbH zur Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik hinsichtlich der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung verpflichtet. Eine darüberhinausgehende Verpflichtung, dass ALL4SPS GmbH sämtliche Produkt- bzw. Systemfehler und -abweichungen dokumentiert sowie bei der Auftragsdurchführung entsprechend berücksichtigt, übernimmt ALL4SPS GmbH nicht.
18.2 Der Vertragsgegenstand ist frei von Mängeln, wenn er die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit keine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Vertragsgegenstände getroffen ist, sind die Vertragsgegenstände frei von Mängeln, wenn sie für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sind und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Vertragsgegenständen der gleichen Art üblich sind. Massgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Mangels ist ausschliesslich des Zustands der Vertragsgegenstände bei Gefahrübergang.
18.3 Der Kunde ist verpflichtet, der ALL4SPS GmbH eine genaue und umfassende Beschreibung sämtlicher Mängel und Fehlfunktionen («Fehlermeldung ») schriftlich zu übermitteln und ALL4SPS GmbH bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung zu unterstützen. Ist die Fehlermeldung nicht ordnungsgemäss oder die Ursache des Fehlers nicht hinreichend beschrieben, so ist ALL4SPS GmbH berechtigt, Fehlerdiagnosen mit üblicherweise vorhandenen Diagnosemitteln durchzuführen und die Maschine unter gebotener Vorsicht zu Diagnosetestläufen auch in Betrieb zu nehmen, sofern der Kunde dieser Vorgehensweise nicht ausdrücklich oder schriftlich widerspricht. Der Kunde trägt die Beweislast für den aufgetretenen Sachmangel bei Gefahrübergang; insbesondere das Risiko der Eignung der Vertragsgegenstände für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck sowie der Kompatibilität mit anderen Komponenten oder Systemen.
18.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort nach Eingang der Lieferung oder Leistung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden gegenüber ALL4SPS GmbH in Textform anzuzeigen. Massgeblich für die Berechnung sind hierbei der Zeitpunkt der Lieferung und der Eingang der Mängelrüge bei ALL4SPS GmbH. Zeigt sich später ein Mangel an dem gelieferten Vertragsgegenstand, ist der Kunde in gleicher Weise zur unverzüglichen Anzeige des Mangels gegenüber ALL4SPS GmbH verpflichtet. Bei versteckten Mängeln trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass er die Mängel nicht vorher feststellen konnte und die Ware mit Mängeln behaftet ist und diese bei Gefahrübergang bereits vorlagen, ohne dass dafür ein Beweis des Anscheins gilt. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt.
18.5 Weist die Ware bereits bei Gefahrübergang von ALL4SPS GmbH auf den Kunden einen Mangel auf, ist ALL4SPS GmbH berechtigt den Mangel im Wege der Nachbesserung zu beseitigen. Weitergehende Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden erst zu, wenn ALL4SPS GmbH den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt oder die Nachbesserung fehlschlägt, unzumutbar oder unmöglich ist oder ALL4SPS GmbH die Nachbesserung verweigert. Kann der Mangel während des Nachbesserungsversuches oder zu einem späteren Zeitpunkt nicht festgestellt werden oder in den Verantwortungsbereich des Kunden fällt, so trägt der Kunde die Kosten für die von ALL4SPS GmbH vorgenommene Überprüfung und Nachbesserung nach den aktuellen allgemein gültigen Vergütungssätzen. Die Gewährleistungsansprüche gelten nur für die Baugruppe, die den Mangel aufweist. Die obigen Ausführungen gelten entsprechend zugleich auch für einen Mangel, der nach Gefahrenübergang und innerhalb der Gewährleistungsfrist eintritt.
18.6 Der Kunde hat der ALL4SPS GmbH oder einem zur Gewährleistung verpflichteten Dritten für die Ausführung der Gewährleistungsarbeiten Gelegenheit von 22 Arbeitstagen zu geben. Er ist zur Eigenvornahme solcher Arbeiten ausser in den Fällen nur mit Zustimmung von ALL4SPS GmbH berechtigt. Die zur Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt ALL4SPS GmbH in einem Rahmen, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, zur Bedeutung des Mangels und/oder zur Möglichkeit, auf eine andere Art Nacherfüllung zu erlangen, stehen muss; darüberhinausgehende Kosten trägt der Kunde.
18.7 ALL4SPS GmbH haftet nicht für Störungen und Schäden an Vertragsgegenständen nach Gefahrübergang, die durch ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung oder Bedienung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, durch fehlende Kompatibilität mit anderen Systemen oder Modulen durch übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, sowie für Folgen unsachgemässer und ohne Einwilligung von ALL4SPS GmbH vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder Dritten.
18.8 Ansprüche wegen Vorliegen eines Mangels verjähren gemäss Punkt 23, sofern nicht anderweitig im Einzelfall durch Ausweisung mittels Belegs vereinbart. Die Verjährungsfrist für Sachmängel beginnt mit Ablieferung der Sache oder nach Mitteilung der Abholbereitschaft bei ALL4SPS GmbH spätestens binnen zwei Tagen nach Abholung der Sache oder mit Abnahme des Werks. Die Verjährungsfrist wird für die Dauer der für die Nacherfüllung notwendigen Zeit weder gehemmt noch unterbrochen. Sie beginnt nicht erneut. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nachgewiesen werden kann.
18.9 Für von Dritten hergestellte Ware («Fremdware») stehen dem Kunden gegen ALL4SPS GmbH Gewährleistungsrechte nach der folgenden Massgabe zu: ALL4SPS GmbH wird Gewährleistungsrechte hinsichtlich Fremdware entweder (i) im eigenen Namen und auf Rechnung des Kunden gegen den Dritten geltend machen oder (ii) dem Kunden die Gewährleistungsrechte von ALL4SPS GmbH gegen den Dritten erfüllungshalber abtreten. Sofern und soweit die Durchsetzung der Mangelbeseitigung gegen den Dritten unmöglich ist, gelten die Ziffern 18.1 bis 18.9 entsprechend.
19. Shortcut / Garantieregeln
19.1 Shortcut / ALL4SPS Garantie
19.2 (US) Gebrauchte Baugruppe 3 Monate ALL4SPS Garantie Definition (US) «Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen funktionsfähig. Bei dem Artikel handelt es sich unter Umständen um ein Vorführmodell oder um einen Artikel, der an den Verkäufer nach Gebrauch zurückgegeben wurde.
19.3 (REF) Generalüberholte Baugruppe 6 Monate ALL4SPS Garantie Artikel wurde von einem eBay-Verkäufer (und nicht von einem vom Hersteller zugelassenen Händler) generalüberholt. Das bedeutet, das Produkt ist geprüft, gereinigt und repariert, so dass es wieder vollkommen funktionsfähig ist und sich in einwandfreiem Zustand unter Berücksichtigung dessen Alters befindet.
19.4 (NO) Neue Baugruppe 6 Monate ALL4SPS Garantie Definition (NO) Neu: Sonstige (Siehe Artikelbeschreibung Bemerkung) Artikel ist neu mit oder ohne Originalverpackung. Artikel ist neu, kann aber zu Testzwecken vor dem Versand in Betrieb genommen werden. Artikel befindet sich in einem sehr guten Zustand. Herstellerspezifisches Zubehör kann fehlen oder unvollständig sein.
19.5 (NS) Neue Baugruppe in versiegelter Originalverpackung 12 Monate ALL4SPS Garantie Definition (NS) Artikel, dessen Originalverpackung (sofern zutreffend) nicht geöffnet oder entfernt wurde. Der Artikel ist noch in der Originalfolie eingeschweisst (sofern zutreffend)
19.6 Garantieablehnung • Wenn unsere Markenrechtlich geschützten Garatiesiegel beschädigt, überklebt oder entfernt wurden. • Installation des Kaufgegenstandes muss nachweislich durch ein Fachpersonal erfolgen. • Frequenzumformer, Servoverstärker, Antriebsregler, Leistungsmodule müssen durch den Kunden nach Erhalt der Ware formiert werden. Durch das Formieren baut sich das Dielektrikum des Kondensators wieder auf. Kondensatoren können dadurch regeneriert werden. Schäden und Garantieansprüche an Kondensatoren an Zwischenkreis-Kondensatoren lehnen wir ab. • Keine Rückgabe oder Garantie bei Softwarelizenzen. • Keine Garantie oder Rückgabe bei Verbrauchsmaterialien wie Touchmodule, Gehäuse Membranfolien, Hintergrundbeleuchtungen, LCDDisplay.
20. Keine Übernahme des Beschaffungsrisikos; Rücktrittsrecht ALL4SPS GmbH hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn ALL4SPS GmbH die Lieferung der Ware dadurch unmöglich wird, dass deren Vor- und/ oder Zulieferanten Ware oder Teile davon nicht liefern, eine Ersatzbeschaffung für ALL4SPS GmbH nur mit unverhältnismässigem/ unzumutbarem Aufwand möglich wäre und ALL4SPS GmbH die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und ALL4SPS GmbH nachweist, die Beschaffung gleichartiger Ware in zumutbarer Weise unternommen zu haben. Über einen solchen Fall wird ALL4SPS GmbH den Kunden benachrichtigen. 21. Geheimhaltung / Datenschutz
21.1 ALL4SPS GmbH und der Kunde verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen und nicht allgemein zugänglichen Unterlagen, Informationen, Hilfsmittel und Software auch nach Beendigung des Vertrages wie eigene Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, firmenintern nicht unnötig zu verbreiten und Dritten weder gesamthaft noch auszugsweise zugänglich zu machen.
21.2 Soweit ALL4SPS GmbH bei ihren Arbeiten an Lieferung und Dokumentation personenbezogene Daten verarbeitet, wird ALL4SPS GmbH die Weisungen des Kunden und die Datenschutz-gesetze beachten. ALL4SPS GmbH wird entsprechende Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter treffen.
21.3 Erfordert die Leistungserbringung einen Fernzugriff auf Personendaten, wird der Kunde informiert und aufgefordert, den Zugriff zu genehmigen. Der Zugriff auf die Personendaten erfolgt erst nach Freigabe durch den Kunden. Bis zum Erhalt der Freigabe ruht die Leistungspflicht von ALL4SPS GmbH entschädigungslos.
22. Haftungsbegrenzung; Höhere Gewalt
22.1 Die Haftung von ALL4SPS GmbH sowie für deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, einer vertragswesentlichen Pflicht und aus dem Produkthaftungsgesetz oder soweit ALL4SPS GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen, ausdrücklich eine Garantie übernommen oder einen Schaden vorsätzlich hervorgerufen hat, ist unbeschränkt.
22.2 Vorbehaltlich der Haftung von ALL4SPS GmbH aus Ziffer 21.1, ist deren Haftung (i) in allen Fällen von Fahrlässigkeit, (ii) für Nebenpflicht-verletzungen, (iii) mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, (iv) Mangelfolgeschäden und (v) Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ausschliesslich auf den Betrag begrenzt, welcher der Deckungssumme der von ALL4SPS GmbH abgeschlossenen Produkthaftpflichtbzw. Haftpflichtversicherung entspricht, anderenfalls, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. ALL4SPS GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall (Ausfallzeiten, Personalkosten, Stillstandzeiten), Kosten für den Einsatz eines externen Servicetechnikers oder Datenverlust, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegt, Mängel arglistig verschwiegen wurden oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos oder aus sonstigen gesetzlichen Gründen, insbesondere Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
22.3 Vorbehaltlich des Vorgenannten haftet ALL4SPS GmbH nicht für Leistungsstörungen, die durch nicht vorhersehbare Ereignisse, wie insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, rechtmässige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Massnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige/ nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten verursacht worden sind, es sei denn, ALL4SPS GmbH hat diese vorsätzlich/grob fahrlässig zu vertreten. Sofern aufgrund solcher, von ALL4SPS GmbH nicht vorsätzlich oder nicht grob fahrlässig verursachten Ereignisse, die vertragsgemässe Lieferung oder Leistung für ALL4SPS GmbH wesentlich erschwert oder unmöglich wird und diese Erschwernis nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist ALL4SPS GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
22.4 Ziffer 21 gilt ebenfalls zugunsten aller Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von ALL4SPS GmbH.
23. Rückgabe Käufer «Incoterms DDP»
Sofern der Kunde nicht benötigte Baugruppen an ALL4SPS GmbH retourniert, hat er die hierfür anfallenden Transportkosten und Zollkosten «Incoterms DDP» selbst zu tragen. Nicht benötigte Waren sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Erhalt der Waren an ALL4SPS GmbH zurück-zusenden, andernfalls ist eine Retoure ausgeschlossen. Im Rahmen der ALL4SPS GmbH Gewährleistungsinanspruchnahme hat der Kunde die anfallenden Einsende- und Rücksendekosten zu tragen. Im Gewährleistungsfall trägt ALL4SPS GmbH die Kosten einer Lieferung zum Kunden (ausser Express- Kosten). Der Kunde trägt die Kosten des Transportes zur ALL4SPS GmbH (Rücklieferkosten). Es ist keine Beauftragung einer Spedition durch ALL4SPS GmbH für den Rücktransport möglich.
24. Eigentumsvorbehalt; Werkunternehmerpfandrecht
24.1 ALL4SPS GmbH behält sich das Eigentum an Ware («Eigentumsvorbehaltsware ») so lange vor, bis der Kunde alle Forderungen aus dem diesen Forderungen zugrundeliegenden Vertrag erfüllt («Eigentumsvorbehalt»). Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich in einem Anteil, die sich am Wert der jeweiligen Eigentumsvorbehaltsware bemisst, auch auf die Sachen, die durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Einbau der Eigentumsvorbehaltsware entstehen («erweiterter Eigentumsvorbehalt »), sowie auf die Forderungen, die der Kunde gegen Dritte wegen Weiterverkauf der Eigentumsvorbehaltsware erwirbt («verlängerter Eigentumsvorbehalt »).
24.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware pfleglich zu behandeln, auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern und Wartungs- und Inspektionsarbeiten an der Eigentumsvorbehaltsware auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen, sowie diese ohne Zustimmung von ALL4SPS GmbH weder zur Sicherung zu übereignen noch zu verpfänden.
24.3 Der Kunde ist verpflichtet, ALL4SPS GmbH bei Pfändungen und sonstigen, die Eigentumsrechte von ALL4SPS GmbH beeinträchtigenden Eingriffen, unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und ALL4SPS GmbH von Kosten, die ALL4SPS GmbH aufgrund der Sicherung/Realisierung ihrer Rechte entstehen, freizustellen.
24.4 Der Kunde ist verpflichtet, Dritte auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
24.5 Der Kunde hat Adressenwechsel oder Wechsel des Standortes der Eigentumsvorbehaltsware oder von Teilen dieser, unverzüglich ALL4SPS GmbH gegenüber schriftlich mitzuteilen.
25 Einhaltung gesetzlicher Regelungen
25.1 Im Falle des Einsatzes von Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und Auftragnehmern sichert der Kunde zu, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen (wie z.B. Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltstitel) vorliegen. Der Kunde stellt ALL4SPS GmbH von sämtlichen Rechtsfolgen frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Anforderung ergeben.
25.2 Der Kunde sichert die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben (Arbeitsschutz, Gewerbeerlaubnis, etc.), insbesondere des Mindestlohngesetzes, durch sich und seine Auftragnehmer zu. In diesem Rahmen ist er u.a. verpflichtet, auf schriftliche Anforderung der ALL4SPS GmbH Nachweise über die Zahlung des Mindestlohns durch ihn bzw. durch seine Auftragnehmer vorzulegen. Der Kunde stellt ALL4SPS GmbH von sämtlichen Ansprüchen im Zusammenhang mit Mindestlohnanforderungen frei; dies gilt auch für anfallende Bussgeldzahlungen. Er verpflichtet sich ferner, ALL4SPS GmbH umgehend zu informieren, falls der Verdacht besteht, dass er oder einer seiner Auftragnehmer gegen gesetzliche Mindestlohnvorgaben verstösst.
26. Copyright und Markenrechte
Der gesamte Inhalt der Websites/ Templates von Ebay und Logos von ALL4SPS GmbH ist markenrechtlich geschützt. Alle Rechte gehören ALL4SPS GmbH oder Dritten. Die Elemente auf den Websites von ALL4SPS GmbH sind nur für Browsingzwecke oder Einkäufe frei zugänglich. Die Vervielfältigung des Materials (Text und Bild) oder Teilen davon in beliebiger schriftlicher oder elektronischer Form ist nur mit ausdrücklicher Erwähnung von ALL4SPS GmbH gestattet. Das Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Websites von ALL4SPS GmbH für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ALL4SPS GmbH untersagt. Dieser Vertrag ist in deutscher Sprache aufgesetzt. Sollte dieser Vertrag in eine andere Sprache übersetzt werden, so bleibt die deutsche Fassung in jedem Fall die massgebende.
27. Anwendbares Recht Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf sog. /Wiener Kaufrecht) vom 11.4.1980 gelangt für dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung
28. Gerichtsstand Gerichtsstand für den Kunden und für ALL4SPS GmbH ist Wolfhalden (AR), Schweiz. ALL4SPS GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu belangen.